Zur Person
Dr. med. Josef Sachs ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt Forensische Psychiatrie.
Er hat an der Universität Zürich Medizin studiert und promoviert. Seine fachärztliche Weiterbildung absolvierte er an verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen in der Schweiz.
Ab 1991 leitete Dr. Sachs das Departement Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) und prägte die forensisch-psychiatrische Versorgung im Kanton über viele Jahre hinweg maßgeblich mit. Von 2012 bis 2015 war er Chefarzt der Forensik und später Mitglied der Geschäftsleitung der PDAG.
Seit 2015 führt er eine eigene Praxis für forensische Psychiatrie in Brugg. In seiner langjährigen Tätigkeit als Gutachter befasste er sich mit der diagnostischen Abklärung und Risikoeinschätzung von Straftäter:innen – stets mit einem ganzheitlichen Blick, der biografische wie auch soziale Faktoren in die Beurteilung einbezieht.
Inhalt
Die Episode widmet sich dem Zusammenhang zwischen psychischen Störungen und strafrechtlich relevantem Verhalten. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit psychische Erkrankungen kriminelles Verhalten verursachen oder beeinflussen können – und welche Bedeutung ihnen im Rahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit zukommt.
Der forensische Psychiater Dr. med. Josef Sachs erläutert zunächst die begrifflichen und diagnostischen Grundlagen. Dabei wird zwischen Persönlichkeitsstörungen und klinischen Störungen unterschieden. Während Persönlichkeitsstörungen als tief verankerte, überdauernde Verhaltens- und Erlebensmuster beschrieben werden, treten klinische Störungen wie Depressionen oder Psychosen meist episodisch auf und sind oftmals besser behandelbar. Besonders relevant für die forensische Beurteilung sind Störungen, die das Unrechtsempfinden oder die Steuerungsfähigkeit einer Person beeinträchtigen können.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Begriff der Schuldfähigkeit. Sachs beschreibt die rechtliche und psychiatrische Bedeutung dieses Konzepts und erklärt, unter welchen Bedingungen eine Person als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gilt. Dabei wird deutlich, dass Schuldunfähigkeit nur selten vorliegt und meist bei schweren psychischen Erkrankungen – etwa im Rahmen einer akuten Psychose – angenommen wird.
Die Episode beleuchtet darüber hinaus die Herausforderungen bei der psychiatrischen Begutachtung. Dr. Sachs berichtet aus seiner langjährigen Praxis, wie Täter:innen beurteilt werden, welche Informationen in die Bewertung einfliessen und inwiefern Täuschungsversuche erkannt werden können. Auch ethische Spannungsfelder werden thematisiert – etwa der Umgang mit Tätern, die trotz schwerer Delikte im Alltag völlig unauffällig erscheinen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Frage, wie psychisch kranke Straftäter:innen therapiert werden können, welche Behandlungsformen zum Einsatz kommen und welche Rolle Medikamente spielen. Die Diskussion zeigt, dass insbesondere Einsichtsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft entscheidend für den therapeutischen Erfolg sind.
Abschliessend wird thematisiert, wie forensische Psychiatrie zur Risikobeurteilung und Rückfallprävention beiträgt – und warum sie eine zentrale Rolle im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und individueller Rehabilitation einnimmt.
Diese Episode liefert fundierte Einblicke in ein komplexes und oft missverstandenes Themenfeld und bietet eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Schnittstellen zwischen psychischer Erkrankung, Verantwortung und Strafrecht.